Inspektorat
Der Vollzug der erlassenen Vorschriften von Kieswerken, Steinbrüchen, Ton/Lehm- sowie Mergelgruben, Aufbereitungsanlagen und Recyclingplätzen bedingt von Seiten der Behörden einen hohen administrativen und personellen Aufwand. Das Inspektorat von Baustoff Kreislauf Schweiz übernimmt diese wichtigen Kontrollfunktionen. 20 Kantone (AG, AI, BE, BL, FR, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH) und das Fürstentum Lichtenstein haben einen Inspektionsvertrag mit Baustoff Kreislauf Schweiz abgeschlossen. Diese Vereinbarung umfasst, dass die ausgebildeten Inspektoren und Inspektorinnen von Baustoff Kreislauf Schweiz die Unternehmen im Auftrag der Kantone inspizieren. Alle Abbaustellen und Bauabfallaufbereitungsanlagen dieser Kantone sind durch Verfügung der Baustoff Kreislauf Schweiz-Kontrolle unterstellt. In den übrigen Kantonen arbeiten viele Unternehmen freiwillig mit dem Inspektorat zusammen. Baustoff Kreislauf Schweiz hat für die Kontrollen einen Auditkatalog erstellt, welcher fortlaufend an neue Begebenheiten angepasst wird.
Somit lassen sich über 90 % der Branchen-Betriebe vom Inspektorat prüfen. Im vergangenen Jahr wurden durch das Inspektorat in 978 Unternehmungen der Branche mit ihren 1’266 Abbaustellen, Aufbereitungsanlagen und Recyclingplätzen Betriebskontrollen durchgeführt (komplette Liste der im 2023 kontrollierten Betriebe).
Die verbandseigenen Auditkriterien sind Garant für einwandfreie Qualität und eine hohe Produktionssicherheit in den überwachten Betrieben. Sie stellen den schonenden Umgang der Betriebe mit Natur und Umwelt sicher. Die Inspektoren und Inspektorinnen prüfen unter anderem auch, ob alle notwendigen Bewilligungen vorhanden oder beantragt und ob Pläne nachgeführt sind. Auf Basis der Inspektionsberichte wird die Erfüllung der Vorgaben durch das jährlich neu vergebene Inspektionszeichen von Baustoff Kreislauf Schweiz sowie die Rechtsmässigkeit aller inspizierten Tätigkeiten dokumentiert.
Ziel und Zweck des Inspektorats
Überprüfung der Einhaltung der abfall- und umweltrechtlichen Anforderungen für Aufbereitungs- und Entsorgungsbetriebe von Bauabfällen
Förderung eines anerkannten Branchenstandards und eines einheitlichen Vollzugs der Anforderungen der Behörden
Enge Kooperation mit Behörden, Fachverbänden, Organen, Gremien und anderen Betrieben
Etablierung des Inspektorates als anerkannte Fachkontrollstelle der Kantone
Förderung der Baustoff-Kreislaufwirtschaft