Geoinformationsgesetz: Es braucht Korrekturen

24. Juni 2024 – Das zurzeit im Parlament behandelte Geoinformationsgesetz hat weiterhin einen schweren Stand. Der Ständerat hat in der Sommersession entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission Umwelt-, Energie- und Raumplanung des Nationalrates UREK-N hat beschlossen, den Entwurf zur gründlichen Überprüfung an den Bundesrat zurückzuweisen. Auch Baustoff Kreislauf Schweiz hatte sich in die Diskussionen eingebracht und lehnt den Gesetzesvorschlag in der vorliegenden Form ab. Es gilt u.a. die Prinzipien des Geschäftsgeheimnisses besser in die Vorlage einzubauen.

Baustoff Kreislauf Schweiz begrüsst die Bemühungen des Bundesrats unter der Ägide von swisstopo, ein neues und faires Geoinformationsgesetz aufzugleisen. Bereits vor ca. zwei Jahren wurde die Position des Verbands anlässlich der Vernehmlassung festgehalten (Stellungnahme als PDF). Die entsprechende Botschaft des Bundesrats zu den Änderungen des Geoinformationsgesetzes waren jedoch enttäuschend und werden vom Verband abgelehnt, da die Anliegen aus der Stellungnahme nicht im angestrebten Ausmass berücksichtigt worden sind. Die wichtigsten Kritikpunkte bzw. Forderungen umfassen:

  1. Unternehmen sollen nur verpflichtet werden können, Untergrund- und nicht Obergrunddaten wie beispielsweise Kiesabbaudaten herauszugeben, denn der Obergrund befindet sich im Gegensatz zum Untergrund in privatem Besitz.

  2. Die Ämter sollen nur Daten verlangen können, für welche ein öffentliches Interesse besteht und die mit einem verhältnismässigen Aufwand beschafft werden können.

  3. Die Daten sind vertraulich zu behandeln. Sie sollen nicht an weitere Ämter und nicht zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verteilt und auch nicht veröffentlicht werden.

  4. Das Unternehmen soll die Herausgabe ablehnen können, sofern die Daten ein Geschäftsgeheimnis betreffen.

  5. Das Unternehmen soll für das Erheben und Abgeben der Daten finanziell unterstützt werden.