Kreislaufwirtschaft: Parlament verabschiedet Gesetz
28. Juni 2024 – Das Parlament hat in der Frühjahrssession die Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz verabschiedet. Diese Revision basieret auf der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» und hatte zum Ziel, bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte in Kraft tritt und anschliessend der Vollzug vorbereitet wird.
Mit der vom Parlament verabschiedete Revision des Umweltschutzgesetzes sollen günstige Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft geschaffen werden. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt, während das Siedlungsabfallmonopol nur in kleinen Schritten gelockert werden soll. Baustoff Kreislauf Schweiz zeigt sich zufrieden mit der Vorlage, zumal sie auf Anreize und nicht Verbote setzt und der unternehmerische Handlungsspielraum weiterhin gewährleistet bleibt. Für die Branche sind die folgenden fünf Punkte als Fazit festzuhalten:
Auf das stoffliche Aushub-Verwertungsobligatorium und das damit zusammenhängende behördliche Regulieren der Wiederauffüllung wurde verzichtet. Das Verwerten von sauberem Aushub beim Wiederauffüllen besitzt auch in Zukunft die gleiche Priorität wie das stoffliche Verwerten.
Der Bundesrat ist aufgefordert, Anforderungen zu Gunsten von umweltfreundlichen Bauprodukten zu erlassen. Auf das Festlegen von Grenzwerten und pauschalen Quoten wurde aber verzichtet. Die allfälligen Anforderungen basieren auf einer gesamthaften, bauwerk- und lebenszyklusbasierten Nachhaltigkeitsbetrachtung. Dieser Punkt ist für die Produkte der Kies-, Beton- und Recyclingbranche wichtig, denn bezüglich der grauen Energie sind sie anderen Baustoffen unterlegen. Hingegen in der Nutzungsphase und somit oft auch in der Endabrechnung sind sie den anderen Baustoffen überlegen.
Allfällige Anforderungen an die Bauprodukte werden international koordiniert und an die europäische Umweltproduktedeklaration angelehnt. Das ist wichtig, denn die am 10. April 2024 vom europäischen Parlament verabschiedete europäische Umweltproduktedeklaration berücksichtigt die Nutzungsphase angemessen. Dank der internationalen Koordination und den entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen wird die europäische Umweltproduktedeklaration auch bei uns in die Produktenormen und in die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einfliessen.
Von der Branche abgelehnt, aber von der Politik verabschiedet ist eine Folgeanpassung im Energiegesetz. Die Kantone werden aufgefordert, bei Neubauten Grenzwerte für den grauen Energieverbrauch zu erlassen. Nach Branchen-Überzeugung ergibt sich hier ein Konflikt mit der neu im Umweltschutzgesetz festgelegten bauwerk- und lebenszyklusbasierten Gesamtbetrachtung.
Der Bund verzichtet darauf, selbst Plattformen zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft zu betreiben. Er kann aber solche von Unternehmen betriebene Plattformen unterstützen.
Die Referendumsfrist läuft in Kürze ab und dürfte ungenutzt bleiben, sodass das Gesetz voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft tritt und anschliessend der Vollzug vorbereitet wird.