Kreislaufwirtschaft: Gesetzesänderungen treten per 1. Januar in Kraft
18. November 2024 – Das Parlament hat in der Frühjahrssession die Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz verabschiedet. Diese Revision basierte auf der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» und hatte zum Ziel, bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Der Bundesrat hat nun am 13. November 2024 beschlossen die daraus resultierenden Gesetzesänderungen zum grossen Teil auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Baustoff Kreislauf Schweiz begrüsst grundsätzlich, dass Grundlagen geschaffen worden sind, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken. Die wichtigsten Folgen für unsere Branche lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das Verwerten von sauberem Aushub als Auffüllmaterial von Abbaustellen besitzt die gleiche Verwertungspriorität wie die stoffliche Verwertung.
Der Bundesrat kann im Rahmen einer gesamthaften, bauwerk- und lebenszyklusbasierten Nachhaltigkeitsbetrachtung nach Massgabe der durch das Bauwerk verursachten Umweltbelastung und unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen ökologische Anforderungen festlegen. Diese Anforderungen können sich unter anderem auf die Verwendung umweltschonender Baustoffe und die Wieder-
verwendung von Bauteilen in Bauwerken beziehen.Der Bund nimmt bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb, der Erneuerung und dem Rückbau eigener Bauwerke eine Vorbildfunktion wahr.
Der Bund verzichtet auf das Schaffen eigener Nachhaltigkeitsplattformen. Er kann aber Plattformen der Wirtschaft unterstützten.
Auf das Einführen einer Lenkungsabgabe für die Deponierung von Bauabfällen wird verzichtet. Die Auswirkungen einer Abgabe werden durch den Bundesrat geprüft.
Baustoff Kreislauf Schweiz sowie seine Vorgängerorganisationen haben das Erarbeiten der Gesetzesänderungen begleitet. Bereits Anfang Dezember starten die Arbeiten an der Vollzugsgesetzgebung.