Lösung um Grundbucheinträge in Reichweite

18. Juni 2026 – Ein Bundesgerichtsurteil verunmöglichte es den Unternehmen ab Herbst 2024 bei der Erschliessung von Abbaustellen und Deponien frühzeitig mit Grundbesitzern Dienstbarkeiten im Grundbuch einzutragen, um die Nutzung noch vor dem jahrelangen Umzonungsprozess klären zu können. Dies soll nun wieder möglich werden.

Eine Eintragung sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst dann möglich, wenn im Zonennutzungsplan eine entsprechende Nutzungszone (zum Beispiel Kiesabbauzone bzw. Schutzzone) ausgeschieden worden sei. Dieses Urteil verunmöglichte es den Unternehmen und den Grundbesitzern frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Verband Baustoff Kreislauf Schweiz hat umgehend nach Lösungen gesucht und die anstehende Revision des Bäuerlichen Bodenrechts genutzt, um die frühzeitige Eintragung von Dienstbarkeiten wieder zu ermöglichen. Via Vorstoss von Ständerat Peter Hegglin (ZG) wurde ein entsprechender Artikel im Gesetz eingefügt. Dieses Gesetz wurde inzwischen in der Wirtschaftskommission des Nationalrates sowie im Nationalrat selber debattiert und für gut befunden. Nicht nur, dass die Eintragung wieder möglich wird, wurde befürwortet. Es wurde durch Kommissionssprecher und Nationalrat Leo Müller (LU) auch noch präzisiert, dass gemäss Bundesverwaltung solche Dienstbarkeiten keine Realteilung oder Zerstückelung darstellen und somit weder unter das Realteilungsverbot noch unter das Zerstückelungsverbot fallen.

Das Geschäft geht nun noch in den Ständerat und sollte bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Zum Geschäft 25.079