Rechtssicherheit im Umgang mit PFAS schaffen
18. Juni 2026 – Die so genannten Ewigkeitschemikalien PFAS und der Umgang damit beschäftigen auch die Bauwirtschaft. Dabei steht die Branche weniger als Verursacherin der PFAS-Kontaminationen im Vordergrund. Konfrontiert mit dem Thema werden die Unternehmen aber bei Fragen im Umgang mit Abbruch- und Deponiematerial, im Umgang mit dem Grund und Boden sowie durch Anforderungen von Kunden bezüglich Schadstoffgehalten in Baustoffen. Für die Branche rund um Baustoff Kreislauf Schweiz ist klar: es muss verhindert werden, dass schädliche, toxische Stoffe im Materialkreislauf geführt werden. Noch ist aber offen, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Das Bundesamt für Umwelt hat vom Eidg. Parlament den Auftrag gefasst, eine nationale PFAS-Strategie mit Grenzwerten zu entwickeln. Diese wird zeigen, in welchem Ausmass die Chemikalien verboten und wie mit den bestehenden Belastungen umgegangen werden soll. Bis dies geklärt ist, besteht rechtliche Unsicherheit und es stellen sich Fragen bei der Deponierung von Abfällen und beim Einsatz von Baustoffen.
Bezüglich Deponien wurden Richtwerte publiziert und der Verband hat seine Mitglieder informiert, dass aufgrund möglicher PFAS-Belastungen eine risikobasierte Prüfung der Anlieferungen durch die Entsorgungsunternehmen vorzunehmen sei und sie entsprechende Nachweise durch Messungen einverlangen sollen. Die grossen Herausforderungen bei PFAS sind, dass es tausende Stoffe gibt und sie überall vorkommen. Eine rechtliche Standortbestimmung durch Prof. Dr. Felix Uhlmann der Universität Zürich kommt zum Schluss, dass die «konsequente Umsetzung» des verfassungsrechtlichen Verursacherprinzips «an Grenzen der Praktikabilität» stösst, da die verursachergerechte Zurechnung häufig zu aufwändig ist und verschiedene Verursacher nicht mehr existieren. Eine Studie der ETH Zürich zur Situation der Schweizer Böden mit über tausend Bodenmessungen zeigt, dass diese im Median mit 2,4 Mikrogramm/kg belastet sind. Müssen Deponien im Nachhinein saniert werden, ist und bleibt der Deponiebetreiber nach geltendem Recht aber der Verhaltens- bzw. Zustandsstörer und damit kostenpflichtig. Hier sucht der Verband nach praktikablen und tragbaren Lösungen. Prof. Uhlmann schreibt in seinem Gutachten, ob es insbesondere bei Stoffen, welche von der Gesellschaft breit verwendet werden oder der Gesellschaft im Allgemeinen dienen, zu fragen ist, ob es wirklich so «falsch» sei, «wenn die Gesellschaft zumindest in einer ersten Phase für die Kosten des damit verbundenen Umweltschutzes aufzukommen hat...»
Beim Einsatz von Baustoffen haben insbesondere öffentliche Bauherren aufgrund ihrer finanziellen Risiken in Lieferantenschreiben eigene Anforderungen und Grenzwerte kommuniziert. Dies, bevor der Bund die Rahmenbedingungen festgelegt hat. Eine Analyse des Verbandes Baustoff Kreislauf Schweiz mit Fachleuten und Unternehmen hat indes gezeigt, dass die Anforderungen keine Rechtssicherheit schaffen, weil die Messmethodik nicht standardisiert ist und die Resultate damit von Labor zu Labor unterschiedlich ausfallen können. Gleichzeitig empfindet es der Verband als störend, wenn einzelne Unternehmen eigene Vorgaben schaffen. Es besteht die Gefahr einer grossflächigen Verzettelung.
Daher hat der Verband die betroffenen Unternehmen, Bauherren und Bundesämter im Mai 2026 zu einem runden Tisch eingeladen. Dabei wurde beschlossen, vordringlich zwei Arbeiten in Angriff zu nehmen:
Entwicklung einer einheitlichen, validen, praxistauglichen Messmethodik
Festlegung einer einheitlichen, nationalen Ausschreibepraxis
Resultate dazu sind im Verlaufe des Jahres zu erwarten. Für den Herbst angekündigt sind die Vorschläge bezüglich der PFAS-Strategie des Bundes. Der Verband wird sein Augenmerk stark darauf legen, dass die toxischen Schadstoffe bekämpft werden, die Bauwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft nicht gefährdet wird und die Möglichkeiten der Branche zur Bewältigung der PFAS-Kontaminierung genutzt werden.